Motorsportclub Singen Hohentwiel

RAHMENAUSSCHREIBUNG der Bodensee - Kart - Cup Veranstaltungen

1. Teilnehmer,Klasseneinteilung 
2. Nennungen,Nenngeld,Nennungsschluß 
3. Grundlage der Veranstaltung 
4. Fahrerausrüstung 
5. Fahrzeuge 
6. Ort und Aufbau des Parcours
7. Durchführung der Veranstaltung 
8. Wertung und Strafzeiten 
9. Punktezuteilung
10. Preise
11. Versicherung
12. Haftungsverzicht 
13. Sicherheitseinrichtung
14. Einsprüche
15. Allgemeines

1. Teilnehmer, Klasseneinteilung

1.1 Teilnehmen können alle Personen ab 8 Jahren 
1.2 Klasseneinteilung 

Jugend: 

Klasse I a. Jahrgang 06 / 07 / 08
Klasse I b. Jahrgang 09 / 10
Klasse I c. Jahrgang 11 / 12
Klasse I d. Jahrgang 13 / 14 
Klasse I e. Jahrgang 15 / 16 

Erwachsene: 

Klasse II Damen über 18 Jahren
Klasse III Herren über 18 Jahren bis 85 Kg
Klasse IV Herren über 18 Jahren über 85,1 Kg
Klasse V Erwachsene ab dem vollendeten 50. Lebensjahr

Die Klassen werden nicht zusammengelegt. 


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2. Nennungen, Nenngeld, Nennungsschluss

2.1 Nennung 
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das Nennungsformular (am Start erhältlich) sorgfältig auszufüllen. Von allen Teilnehmern unter 18 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung des oder der Erziehungsberechtigten vorzulegen. 
Zur Nennung muss der Fahrer persönlich anwesend sein.
Dies entfällt für Inhaber eines gültigen Jugendausweises des ADAC oder einer anderen Organisation (DMV,AvD). 
Durch die Abgabe der Nennung mit unterschriebenem Nennungsformular erkennen die Erziehungsberechtigten und die Teilnehmer diese Durchführungsbestimmungen sowie die zur Durchführung der Veranstaltung erlassenen Ergänzungsbestimmungen, insbesondere die Haftungsausschlussbestimmungen, an. 

2.2 Nenngeld 
Das Nenngeld ist mit Abgabe der Nennung zu entrichten und beinhaltet einen Probelauf und zwei Wertungsläufe. 
Nenngeld für Jugendliche bis 18 Jahren € 10,- 
Nenngeld für Erwachsene über 18 Jahren € 12,- 

2.3 Zeitlicher Ablauf
09:00 Uhr - Eröffnung der Nennung
09:00 - 09:30 Uhr Streckenbegehung
09:30 Uhr Start der Veranstaltung
12:30 bis 13:00 Uhr Mittagspause - Streckenbegehung
13:00 Uhr Fortführung der Veranstaltung
Nennungsschluss ist 15 Uhr.
Siegerehrung ca. 15min nach dem Ende des letzten Fahrers 

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3. Grundlage der Veranstaltung

Die Veranstaltung ist nach den Bestimmungen der Rahmenausschreibung unter den Auflagen der zuständigen Erlaubnisbehörde ausgerichtet, denen sich die Teilnehmer mit Abgabe der Nennung unterwerfen. 
Die Teilnehmer sind zu sportlichem Verhalten verpflichtet.
Sie haben alles zu unterlassen, was der Ehrlichkeit der Wettbewerbe oder den Interessen des Automobilsports zu Schaden geeignet ist und sich gemäß den Rechtsgrundlagen dieser Veranstaltung zu verhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten er- 
forderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. 
Im übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung kein Haftungsverzicht vereinbart ist. 

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4. Fahrerausrüstung

Jeder Teilnehmer hat zweckentsprechende Kleidung zu tragen. Festes Schuhwerk, geschlossen, den ganzen Körper bedeckende Kleidung und Vollvisierhelme sind vorgeschrieben.

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5. Fahrzeuge

Der Veranstalter stellt die Fahrzeuge zur Verfügung. Die Teilnehmer haben nicht das Recht zur freien Kartwahl! 

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6. Ort und Aufbau des Parcours

6.1 Ort 
Die Kart-Slalom-Veranstaltungen werden auf einem Gelände mit einer festen ununterbrochenen Fläche aus Asphalt oder Beton ausgetragen. 
Auf dem Veranstaltungsgelände sind die vorgesehenen Parcoursaufgaben, gemäß dem Streckenplan der am Veranstaltungsort ausgehängt wird, aufgebaut. 

6.2 Aufbau 
Der Schwerpunkt bei Aufbau der Strecke soll auf Geschicklichkeit und Reaktionsfähigkeit der Teilnehmer gelegt werden. 
Die Streckenführung muss für den Teilnehmer klar erkennbar sein und ist u.U. mit zusätzlichen Kennzeichnungen zu versehen. Es ist grundsätzlich ein Rundkurs aufzubauen. 

Parcours - Bestimmungen 
a) Der Start/Ziel Bereich ist durch eine geschlossene Linie und Pylonen 
    zu markieren. 
b) Die Parcourlänge sollte 400 m nicht überschreiten. 
c) Die Breite eines Tores, bemessen an der Innenkante des Fußes der 
    Pylonen sollte zwischen 1,50 m und 2 m, Spurgassen mindestens 
    1,50 m höchstens 2,50 m sein. 
d) Die Spurgasse muss in sich einen geraden Verlauf haben. Die 
    Pylonen sind beidseitig ohne Abstand aufzustellen. Es müssen 
    mindestens 4 Pylonen hintereinander sein.
e) Sind zwischen den Pylonen Zwischenräume, so ist es als Gasse zu 
    Werten. Die Gasse muss in sich keinen geraden Verlauf haben. 
f) Die Pylonen müssen um ihre Stellfläche deutlich markiert sein. 
g) Nach Beginn der Veranstaltung darf am Parcours nichts mehr 
    verändert werden.

7. Durchführung der Veranstaltung

Die Teilnehmer werden zum Start in der Reihe der Startnummern durch den Streckensprecher aufgerufen. 
Nur der jeweilige Teilnehmer und der Betreuer der Jugendlichen, dürfen den Startraum betreten. 

Die Bekleidung der Teilnehmer ist vor dem Start zu überprüfen, bei unvollständiger oder nicht der Rahmenausschreibung entsprechender Kleidung, werden Sie nicht zum Start zugelassen. 
Der Start erfolg einzeln, mit laufendem Motor, von der Vorstartlinie aus. 
Jeder Teilnehmer hat den Parcours einmal zur Einführung und zweimal in Wertung zu befahren. Die Einführungsrunde beginnt an der Vorstartlinie und endet an der Vorstartlinie. Die Fahrspur, die der Teilnehmer einzuhalten hat, ist durch Pylonen gekennzeichnet. Die Pylonen sind so aufzustellen, daß die einzuschlagende Richtung
gut erkennbar ist. Der Teilnehmer hat die Start- und Ziellinie fliegend zu durchfahren. 
Geeignete Sachrichter sind vom Veranstalter in ausreichender Zahl einzusetzen (nicht unter 16 Jahren ).Fehlerpunkte sind der Auswertung sofort zu übermitteln.
Nur bei Ausfall der Zeitnahme, technischer Defekt oder bei Behinderung des Teilnehmers im Wertungslauf ist ein sofortiger Nachstart zu gewähren. Die Entscheidung liegt beim Turnierleiter. Der Trainingslauf kann nicht wiederholt werden Mehrfachstarts die zur Wertung zählen, sind nicht möglich. 

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8. Wertung und Strafzeiten

8.1 Wertung 
Gewertet wird klassenweise nach Fahrzeitsummen (= Fahrtzeit + Strafzeit ). 
Klassensieger ist der Teilnehmer mit der geringsten Fahrzeitsumme, bestehend aus beiden Wertungsläufen. 
Bei Zeitsummengleichheit beider Läufe entscheidet der einzelne bessere Wertungslauf. 
Bei 6 oder mehr Läufen wird einer als Streichergebniss gewertet ( der schlechteste ).

8.2 Strafzeiten 
- Umwerfen oder Verschieben einer Pylone 2 Strafsekunden
- Auslassen oder falsches Befahren einer Aufgabe 10 Strafsekunden 
- Überfahren der Haltelinie mit einem Teil des Karts 2 Strafsekunden
- Bewegen / Abbremsen des Karts mit den Händen und / oder Füßen 10 
  Strafsekunden
- Kreisel nicht oder nicht vollständig befahren 10 Strafsekunden

Pro Aufgabe ( Ausnahme Kreisel ) wird eine maximale Zeitstrafe von
10 Strafsekunden verhängt, egal wie viele Pylonen umgeworfen oder
verschoben werden.
Die Pylonen müssen um ihre gesamte Stellfläche deutlich markiert sein.
Eine Pylone gilt als verschoben, wenn die Markierung ganz verlassen ist.
Hierbei ist die Innenkante der Markierung maßgebend.

In der geraden Spurgasse ist pro Seite nur ein Fehler anzurechnen, auch wenn mehrere Pylonen gefallen oder verschoben wurden.

In der gebogenen Spurgasse wird jede gefallene bzw. verschobene Pylone als Fehler angerechnet.

Wird der - Schweizer Slalom – von der falschen Seite angefahren, so gilt dieser als ausgelassene Aufgabe.

Als Fehler werden nur Pylonen gewertet, die durch direkte Fahrzeugeinwirkung verschoben oder geworfen wurden.

Eine Aufgabe gilt als ausgelassen, wenn der Fahrer daran vorbeifährt, ohne eine Pylone zu verschieben oder zu werfen. Ansonsten werden die Fehler gewertet. Das Auslassen (ganz oder teilweise) einer Aufgabe kann mit Wertungsausschluss bestraft werden.

Pro Aufgabe wird eine maximale Zeitstrafe von 10 Strafsekunden verhängt, egal wie viele Pylonen umgeworfen oder verschoben werden.

Verläßt ein Teilnehmer erkennbar den Kurs, oder bricht er einen Wertungslauf ab, werden beide Wertungsläufe mit 0 Punkten gewertet. Dies gilt auch, wenn er trotz Nennung zu einem oder beiden Wertungsläufen nicht antritt. Er muß aber in o.g. Fällen als Platzierter mit 0 Punkten in die Ergebnisliste aufgenommen werden.
Das verlassen oder abbrechen des Kurses ist dann zu sehen, wenn der Teilnehmer mehrere aufeinanderfolgende Wertungsstücke nicht korrekt durchfährt.

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9. Punktezuteilung

 Die Punktezuteilung aus den einzelnen Veranstaltungen erfolgt nach folgender Formel. 

(Starter in der Klasse - Plazierung in der Klasse) + 0,5 
--------------------------------------------------------- x 10 
Starter in der Klasse 

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10. Preise

Es werden in den Klassen 1a bis 1e für die Plätze 1 – 3 Pokale ausgegeben.
Bei den Klassen 2 – 5 erhalten die Plätze 1 – 3 Medaillen oder Sachpreise (wird vom Veranstalter festgelegt). 
Weitere Preise sind jedem Veranstalter freigestellt. 

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11. Versicherung

Der Veranstalter schließt eine Versicherung gemäß dem Rahmenabkommen ab. 
11.1 Veranstalter - Haftpflichtversicherung 
11.2 Teilnehmer - Haftpflichtversicherung 
11.3 Teilnehmer - Unfallversicherung 

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12. Haftungsverzicht

Durch Abgabe der Nennung verzichtet der Teilnehmer auf alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden (Personen-, Sach- und Vermögens schäden) auf jedes Recht des Vorgehens und Rückgriff gegen 
- den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte oder Helfer 
- die Fahrer, Halter und Fahrzeugeigentümer, die an der Veranstaltung teilnehmen und deren Helfer sowie gegen eigene Helfer 
- Behörden und irgendwelche anderen Personen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Schäden durch irgendeine 
Versicherungsleistung auszugleichen sind. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an der Veranstaltung allen beteiligten gegenüber wirksam. 

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13. Sicherheitseinrichtung

Der Veranstalter wird durch geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Sicherung der Strecke und der Zuschauerplätze sorgen. 
Ein ausgebildeter Sanitäter hat jeder Veranstalter für die gesamte Dauer der Veranstaltung bereitzustellen. 
Für die Sicherheitseinrichtung ist der Veranstalter verantwortlich. 

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14. Einsprüche

Einsprüche sind nur beim Veranstaltungsleiter einzureichen. 
Nur Teilnehmer haben Einspruchsrecht. Einsprüche gegen Fehler des Veranstalters bzw. dessen Beauftragten sind unmittelbar nach Zieldurchfahrt, gegen die rechnerische Wertung spätestens 15 Minuten nach bekannt werden der Ergebnisse einzulegen.
Einsprüche, die eine benachteiligung des Einspruchsführers nicht erkennen lassen,sich auf Entscheidungen von Rennleiter oder auf die von der Zeitnahme festgestellten Zeiten beziehen und nicht fristgerecht eingereichte Einsprüche sowie Sammeleinsprüche, sind unzulässig. Videoaufzeichnungen sind als Beweismittel nicht
zugelassen. 


Einsprüche sind schriftlich an den Veranstaltungsleiter einzureichen. 
Ein technischer defekt am Fahrzeug ist vom Fahrer sofort, auf jeden fall vor der Zieldurchfahrt, zu beanstanden, indem er unverzüglich anhält und durch Handzeichen auf diesen Defekt aufmerksam macht. Nach Behebung des Mangels muß der Fahrer sofort wieder an den Start gehen. Kann durch die Rennleiter oder den Veranstalter kein Mangel festgestellt werden, ist eine Wiederholung dieses Laufes 
unzulässig. 
Einsprüche sind vom Rennleiter nach Anhörung der Beteiligten unverzüglich und entgültig zu entscheiden. 
Sollte eine Abschaltung des Kartmotors durch den Sicherheitsbeauftragten erfolgen, entscheidet der Rennleiter, ob der jeweilige Teilnehmer erneut 
starten darf. 

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15. Allgemeines

Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur der Veranstaltungsleiter. 
Bei allen Kart-Slalom-Veranstaltungen muß eine geeignete Zeitmessanlage mit zum Einsatz gebracht werden. 
Die Auslegung der Ausschreibung obliegt dem Veranstalter. 
Allen Teilnehmern ist der Genuß von Alkohol während der gesamten Veranstaltung untersagt. 

Halteraum / Zielgasse wie folgt definiert:
Vor der Haltelinie ist eine Zielgasse aufgebaut.
Breite = 2,50 m, Länge = min. 8 m max. 10 m.
Die seitlichen Begrenzungslinien sind durch Pylonen markiert. Der Pylonenabstand beträgt 50 cm.
Folgende Wertungsstrafen sind hier festgelegt: Umwerfen oder verschieben einer Pylone in der Zielgasse während der Fahrt: 2 Strafsekunden Überfahren der Haltelinie mit einem Teil des Karts: 2 Strafsekunden
Die Ziellichtschranke ist direkt vor den ersten Pylonen der Zielgasse aufzubauen. Die Pylonen der Zielgasse werden einzeln gewertet. Die Aufgabe ist mit Stillstand des Karts beendet. Das Verlassen der Zielgasse erfolgt erst nach Aufforderung durch den Sachrichter.

Die Einrichtung eines Halteraumes ist nicht zwingend vorgeschrieben, da es je nach Platzverhältnissen nicht möglich ist. Wenn jedoch ein Halteraum eingerichtet wird ist er zwingen nach den zuvor genannten Vorgaben einzurichten.

 

Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Pokale oder evt. Sachpreise werden nicht nachgesendet. 
Den Anordnungen des Veranstalters und den von ihm eingesetzten Sportwarte ist Folge zu leisten. 
Möchte ein Teilnehmer zurückgeschoben werden, so muß er dies 

e i n d e u t i g

durch Handzeichen kenntlich machen.

 

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Ausschreibung vom 20.04.2024